Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4795
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 (https://dejure.org/2014,4795)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 (https://dejure.org/2014,4795)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - L 19 AS 749/13 (https://dejure.org/2014,4795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R).

    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 1 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; Beschluss des Senats vom 02.05.2011 - Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Grundsätzlich ist zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit die Aufnahme jeder Arbeit zumutbar, die eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in Hinblick auf ihre Fähigkeiten und Leistungsvoraussetzungen erfüllen kann und darf (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R).

    Hieraus folgt die Verpflichtung, bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich jede Arbeit anzunehmen und auszuüben, die die leistungsberechtigte Person annehmen und ausüben kann und darf, um den Zustand der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 7 AS 557/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Dies gilt sowohl für die in Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Pflicht (die der Sache nach eine Obliegenheit darstellt) monatlich mindestens fünf Bewerbungen u.a. bei Zeitarbeitsfirmen oder auf befristete oder geringfügige Stellen nachzuweisen, als auch für die weitere Verpflichtung, sich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und die damit verbundene Sanktionsandrohung im Falle eines Verstoßes (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).

    Selbst wenn ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 GG vorliegen würde (verneinend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER), wäre dieser gerechtfertigt.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 1 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; Beschluss des Senats vom 02.05.2011 - Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Die Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten 30 Bewerbungen (fünf je Monat) um sozialversicherungspflichtige oder nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorzunehmen und im Folgemonat nachzuweisen, ist weder nach ihrer Art noch nach der aufgegebenen Frequenz der Bewerbungen zu beanstanden (zur Frequenz vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.06.2013 - L 7 AS 40/13 B; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach die Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, sich zweimal die Woche schriftlich zu bewerben, unter keinen denkbaren Aspekt unzumutbar ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 7 AS 40/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Die Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten 30 Bewerbungen (fünf je Monat) um sozialversicherungspflichtige oder nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorzunehmen und im Folgemonat nachzuweisen, ist weder nach ihrer Art noch nach der aufgegebenen Frequenz der Bewerbungen zu beanstanden (zur Frequenz vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.06.2013 - L 7 AS 40/13 B; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach die Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, sich zweimal die Woche schriftlich zu bewerben, unter keinen denkbaren Aspekt unzumutbar ist).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 5 AS 79/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei der Verweigerung der Aufnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der leistungsberechtigten Person sind dabei nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Der Senat lässt offen, ob es sich bei § 15 Abs. 1 SGB II um eine reine Verfahrensvorschrift handelt und der Grundsicherungsträger selbst entscheiden kann, welchen Weg er zur Erfüllung des Ziels der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wählt (so BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; Beschluss des Senats vom 02.05.2011 - Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER) oder die Regelung einen Vorrang der konsensualen Lösung durch eine in gegenseitigem Einvernehmen geschlossene Vereinbarung vor dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt anordnet (so BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2007 - L 19 B 38/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der leistungsberechtigten Person sind dabei nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).
  • LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Dies gilt sowohl für die in Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Pflicht (die der Sache nach eine Obliegenheit darstellt) monatlich mindestens fünf Bewerbungen u.a. bei Zeitarbeitsfirmen oder auf befristete oder geringfügige Stellen nachzuweisen, als auch für die weitere Verpflichtung, sich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und die damit verbundene Sanktionsandrohung im Falle eines Verstoßes (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - L 19 AS 1536/15
    Ein solcher atypischer Fall ist vorliegend aufgrund der beharrlichen Weigerung des Klägers, Eingliederungsvereinbarungen mit dem Beklagten schriftlich abzuschließen, gegeben (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13).

    Die in Ziffer 2 des Eingliederungsverwaltungsakts festgelegten Pflichten des Klägers - Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten 30 Bewerbungen (fünf je Monat) um sozialversicherungspflichtige und/oder geringfügige Beschäftigungen vorzunehmen, wobei befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen mit einzubeziehen sind, und im Folgemonat nachzuweisen - sind weder nach ihrer Art noch nach der aufgegebenen Frequenz der Bewerbungen zu beanstanden (zur Frequenz vgl. Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R -, BSGE 95, 176, wonach die Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, sich zweimal die Woche schriftlich zu bewerben, unter keinem denkbaren Aspekt unzumutbar ist).

    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der leistungsberechtigten Person sind dabei nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N).

    Der angefochtene Eingliederungsverwaltungsakt verletzt auch die Grundrechte des Klägers nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS 1884/15 B ER; Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 - m.w.N. und Beschluss des Senats vom 07.07.2014 - L 19 AS 250/14 B ER - m.w.N).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14

    Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und

    Ein Verwaltungsakt i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II kann ergehen, wenn nach einer Verhandlungsphase keine Einigung über den Abschluss oder den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung zu Stande gekommen ist, wobei der Grund für das Scheitern der Vertragsverhandlungen unerheblich ist (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 15 Rn. 43 m.w.N.; Müller in Hauck/Noftz, SGB II, § 15 Rn. 24, 31; Kador in Eicher, SGB 11, 3 Aufl., § 15 Rn. 63; vgl. zum Vorliegen eines atypischen Falls bei beharrlicher Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13).

    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der Leistungsberechtigten sind nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).

    Die Frequenz der abverlangten Bewerbungsbemühungen - mindestens vier Bewerbungen monatlich - ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N., LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 AS 381/11; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach zwei Bewerbungen pro Woche unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zumutbar sind).

    § 2 Abs. 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung aktiv mitzuwirken haben, ist ungeachtet der Frage, ob überhaupt ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 GG vorliegt (verneinend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER; hierzu auch Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13) mit dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Ein Verwaltungsakt i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II kann ergehen, wenn nach einer Verhandlungsphase keine Einigung über den Abschluss oder den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung zu Stande gekommen ist, wobei der Grund für das Scheitern der Vertragsverhandlungen unerheblich ist (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 15 Rn. 43 m.w.N.; Müller in Hauck/Noftz, SGB II, § 15 Rn. 24, 31; Kador in Eicher, SGB 11, 3 Aufl., § 15 Rn. 63; vgl. zum Vorliegen eines atypischen Falls bei beharrlicher Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen und darauf folgenden fehlenden Verhandlungen Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13).

    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der Leistungsberechtigten sind nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).

    Auch die Frequenz der abverlangten Bewerbungsbemühungen - mindestens fünf Bewerbungen monatlich - ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N., LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 As 381/11; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach zwei Bewerbungen pro Woche unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zumutbar sind).

    § 2 Abs. 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und an allen Maßnahme zu ihrer Eingliederung aktiv mitzuwirken haben, ist ungeachtet der Frage, ob überhaupt ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 GG vorliegt (verneinend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER; hierzu auch Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13) mit dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden

    Dem schließt sich der Senat an (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13, RdNr. 35 bei juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15 B ER, RdNrn. 17 f. bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der Leistungsberechtigten sind nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (vgl. hierzu LSG, Urteil vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 - LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08 -).

    § 2 Abs. 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung aktiv mitzuwirken haben, ist ungeachtet der Frage, ob überhaupt ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 GG vorliegt (verneinend LSG NW Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER - und Beschluss vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 -) mit dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 19 AS 878/16
    Die darin festgelegte Pflicht des Antragstellers, während der Gültigkeit der Eingliederungsvereinbarung monatlich mindestens fünf Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und/oder geringfügige Beschäftigungen vorzunehmen und diese Bemühungen nachzuweisen, ist weder nach ihrer Art noch nach der aufgegebenen Frequenz der Bewerbungen zu beanstanden (zur Frequenz vgl. Urteile des Senats vom 29.02.2016 - L 19 AS 1536/15 und vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R - BSGE 95, 176, wonach die Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, sich zweimal die Woche schriftlich zu bewerben, unter keinem denkbaren Aspekt unzumutbar ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

    Die Bewerbung um ein Beschäftigungsverhältnis stellt den ersten Schritt zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2014 - L 19 AS 749/13).
  • SG Stuttgart, 07.07.2014 - S 18 AS 3048/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Als Kehrseite der aus dem Sozialstaatsprinzip folgenden staatlichen Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist der Gesetzgeber berechtigt, den Leistungsberechtigten auf zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten zu verweisen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N.) und entsprechend erfolgversprechende Bewerbungsaktivitäten von ihm zu fordern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - L 12 AS 635/19

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die Bewerbung um ein Beschäftigungsverhältnis stellt den ersten Schritt zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit dar (vgl. LSG NRW Urteil vom 17.02.2014, L 19 AS 749/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - L 19 AS 250/14

    Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VAs nach

    In einem solchen Fall ist es dem Verwaltungsträger nicht zumutbar, weitere Versuche zu unternehmen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; weitergehend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13 B ER; ersetzender Verwaltungsakt bereits bei drohendem Zeitverlust).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 12 AS 1752/18

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 9 AS 577/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht